Bundesarbeitsgericht: Mobbing-Klagen ohne Fristen
Mobbing in "Gesamtschau" zu beurteilen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Mobbingopfer in Unternehmen gestärkt. Klagt ein Arbeitnehmer deswegen auf Schadenersatz, so ist nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil der gesamte Mobbing-Prozess zu beurteilen (AZ: 8 AZR 709/06). Greichte und Arbeitgeber können eine Entschädigung nicht ablehnen, weil die Anfänge schon zu lange zurücklägen.
Im konkreten Fall hatte ein Maschinenbauingenieur aus Westfalen behauptet, er sei systematisch gemobbt und dadurch psychisch krank geworden.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass Ansprüche zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden müssen. Das Ladesarbeitsgericht Hamm prüfte deshalb nur Vorfälle, die innerhalb dieser Zeit lagen. Doch das werde den Besonderheiten des Mobbings nicht gerecht, urteilte nun das BAG.
Hier sei in einer "Gesamtschau" zu beurteilen, ob einzelne Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sich zu einem "übergreifenden systematischen Vorgehen" zusammenfügen. Dabei seien auch länger zurückliegende Vorfälle zu berücksichtigen, "soweit sie in einem Zusammenhang mit den späteren Mobbing-Handlungen stehen". Den konkreten Fall muss danach das Landesarbeitsgericht erneut prüfen.