Schadensersatz bei Mobbing
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Der Wiesbadener Kurier vom 17.03.07 führt auf dem Hintergrund einer dpa-Meldung aus:
Schadensersatz bei Mobbing gibt es nur, wenn der Betroffene Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er systematisch angefeindet, schickaniert oder diskriminiert wird.
... Die betroffene Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber auf Schadenersatz wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt. Sie war der Meinung, dass ihre Vorgesetzte sie gemobbt hat. So habe diese ihr gegenüber ständig ungerechtfertigte Vorwürfe wegen häufigen Zuspätkommens und unsauberer Arbeit erhoben. Außerdem habe sie Arbeiten verrichten müssen, die nicht zu ihren Aufgaben gehörten.
Das Gericht hielt zwar die Vorgesetzte für ungeeignet zur Führung von Menschen, da sich auch andre Mitarbeiter über sie beschwert hatten. Es sei aber kein systematisches Mobbing gwesen. Betroffene müssen stets nachweisen, dass gegen sie systematisch vorgegangen wird, dass die Anfeidnungen aufeinander aufbauen und ineinander greifen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, Aktenzeichen 2 Sa 67/05

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